Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz:

1. Mai 2021 0 Von Klimabuendnis

Auch im Kreis und den Kommunen muss die Politik dem Urteil entsprechend handeln.

Einhellige Freude löste das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einhaltung der Klimaziele beim Klimabündnis Bergstraße aus. Überzeugend und folgerichtig fordert das Gericht die Bundesregierung auf, langfristig vorausschauende Entscheidungen zu treffen, um die Klimaziele des Pariser Abkommens einzuhalten. Es reiche nicht aus, – sinngemäß – unzureichende Maßnahmen zu beschließen und damit große Umsteuerungsaufgaben einfach in die Zukunft zu schieben. Denn das führe dazu, dass nach 2030 Maßnahmen ergriffen werden müssten, welche die Freiheitsrechte der dann lebenden heute jüngeren Menschen massiv einschränken würden. Das verstoße gegen unser Grundgesetz. 
Das Klimabündnis Bergstraße begrüßt dieses historische Urteil und fordert auch von den Entscheidungsträgern im Kreis Bergstraße und seinen Kommunen, dem Rechnung zu tragen. Das erfordert, wirklich wirksame Maßnahmen zeitnah und konsequent zu beschließen, um das Ziel einer Klimaneutralität des Kreises rechtzeitig zu erreichen.
„Nur mal ein bisschen was und alles andere sehen wir später – das geht nicht mehr“, meint Otto Merkel. „Was konkret im Kreis Bergstraße unternommen werden muss, zeigt unser Programm auf, dass wir zusammen mit Experten erarbeitet und kürzlich beschlossen haben“, so Merkel abschließend.